Tippgebervertrag

Tippgebervertrag

zwischen

Allianz Agentur Domenique Döpke
Offizielle Vertretung der Allianz Versicherungs-AG
Alzeyerstraße 6, 67590 Monsheim
– nachfolgend „Empfänger“ genannt –

und

dem unten stehenden Tippgeber (siehe Formular am Ende der Vereinbarung) wird folgender Vertrag geschlossen:

§1 Vertragsgegenstand

Der Tippgeber verpflichtet sich, dem Empfänger potenzielle Interessenten (nachfolgend „Tippkunden“) für Versicherungs- oder Finanzdienstleistungen der Allianz zu benennen. Der Empfänger verpflichtet sich, dem Tippgeber für erfolgreiche Vermittlungen eine Provision gemäß §3 zu zahlen.

§2 Definition „erfolgreicher Tipp“

Ein Tipp gilt als erfolgreich, wenn:

  1. der Tippkunde dem Empfänger bisher nicht bekannt war,
  2. ein persönlicher Kontakt zum Tippkunden durch den Empfänger zustande kommt,
  3. es innerhalb von 6 Monaten nach dem Tipp zur Unterzeichnung eines rechtsgültigen Vertrages (z. B. Versicherungspolice) kommt,
  4. der Vertrag mindestens 3 Monate aktiv und nicht widerrufen ist.
§3 Provision

Für jeden erfolgreichen Tipp erhält der Tippgeber eine Provision. Die Höhe der Provision wird individuell pro Vertrag vereinbart und richtet sich nach:

  • dem Produkt (z. B. Lebensversicherung, Sachversicherung etc.)
  • der Beitragshöhe bzw. Vertragssumme

Beispielhafte Regelung (optional):
Bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung mit einem Jahresbeitrag von mind. 60 €, erhält der Tippgeber eine Provision von 30 €.

Die Provision ist innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Bedingungen gemäß §2 an den Tippgeber zu zahlen.

§4 Pflichten des Tippgebers
  1. Der Tippgeber darf keine Beratung zu Versicherungsprodukten durchführen.
  2. Es erfolgt ausschließlich eine Kontaktvermittlung.
  3. Der Tippgeber bestätigt, die Einwilligung des Tippkunden zur Weitergabe der Kontaktdaten eingeholt zu haben (gemäß DSGVO).
  4. Der Tippgeber darf nicht für Mitbewerber tätig sein, soweit es den gleichen Kundenkreis betrifft.
§5 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Der Tippgeber bestätigt, nur solche Daten weiterzugeben, für die eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt.

§6 Haftung

Der Tippgeber haftet nicht für die Entscheidung des Kunden, ob ein Vertrag zustande kommt. Er haftet jedoch für vorsätzliche Falschangaben oder Datenschutzverstöße.

§7 Laufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und gilt auf unbestimmte Zeit.
Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Bereits entstandene Ansprüche bleiben auch nach Vertragsbeendigung bestehen.

§8 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
Bitte fülle die nachfolgenden Daten aus:
TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
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Anschrift(erforderlich)
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